Ausgleichsabgabe

Ausgleichsabgabe – Nachhaltiger Mehrwert für Unternehmen und Gesellschaft

Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, sofern sie keine oder zu wenige Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Diese Abgabe dient der finanziellen Unterstützung schwerbehinderter Menschen und wird von Ihrer Personalabteilung ermittelt und bis spätestens März des Folgejahres an das zuständige Integrationsamt überwiesen.

Als eine der wenigen staatlich anerkannten Blindenwerkstätten mit Bestandsschutz bleiben wir trotz der Aufhebung des früheren Blindenwarenvertriebsgesetzes förderfähig. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, gesetzliche Vorgaben gemäß § 226 in Verbindung mit § 223 SGB IX zu Ihrem Vorteil zu nutzen: Denn 50 % der in unseren Rechnungen ausgewiesenen Arbeitsleistung können auf Ihre Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
Neben der spürbaren finanziellen Entlastung demonstrieren Sie gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, stärken regionale Inklusionsbetriebe und beziehen umweltfreundlich gefertigte Produkte in hervorragender Qualität.

So senken Sie Ihre Ausgleichsabgabe – Schritt für Schritt:
• Ihre Personalabteilung ermittelt die Höhe der fälligen Ausgleichsabgabe.
• Wir kalkulieren auf dieser Basis Ihren maximal möglichen Einkaufswert.
• Unser Team berät Sie individuell und stellt Ihnen geeignete Produktvorschläge vor.
• Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot.
• Nach Ihrer Auftragserteilung liefern wir Ihnen die gewünschten Waren samt Rechnung.
• Ihre Einkaufsabteilung erhält die Ware, Ihre Personalabteilung eine Rechnungskopie für die Dokumentation.
• Nach Zahlung und Verbuchung empfehlen wir eine interne Verrechnung des Minderungsbetrags zwischen Personal- und Einkaufsabteilung.

Einfach – transparent – effektiv.

So generieren Sie mit geringem Aufwand einen hohen Nutzen für Ihr Unternehmen.

Verlässlichkeit und Transparenz seit über 20 Jahren

Unsere Werkstätte steht seit mehr als zwei Jahrzehnten für gelebte Inklusion, Seriosität und Kompetenz. Leider gibt es auch in unserem Bereich Anbieter, die mit irreführenden Begriffen arbeiten – umso wichtiger ist es, auf die Anerkennung durch staatliche Stellen zu achten.

Nur offiziell anerkannte Blindenwerkstätten – wie wir – sind berechtigt, Rechnungen auszustellen, die auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden können. Eine vollständige Übersicht aller anerkannten Einrichtungen finden Sie im Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Genaue Vorschriften sind hier zu finden.

Die  Höhe der Arbeitsleistung pro  Artikel finden Sie hier in der Übersicht (Preisliste)

Preisliste