Ausgleichsabgabe

Ausgleichsabgabe Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe Unabhängig von den Gesetzesänderungen der letzten Zeit gilt nach wie vor die gesetzlich festgeschriebene Anrechnungsregelung: Sie können beim Kauf von Blindenware 50 Prozent der auf der Rechnung ausgewiesenen ablöseberechtigten Blinden-Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Durch die Kürzung des Betrages für die Ausgleichsabgabe sparen Sie bares Geld. Hinweise zur aktuellen Gesetzeslage … Ausgleichsabgabe weiterlesen